Im Vordergrund vier
Ableger.
Dahinter
Trachtvölker,
eines auf einer Waage. Der Schlupftermin der
Zellen
der Ableger war der 1. Juni. Nach 14 Tagen, also demnächst wird kontrolliert,
ob die jungen Königinnen begattet und auch in Eilage sind. Gleichzeitg werden sie dann mit einem Farbplättchen (dieses Jahr gelb) gezeichnet.
das Wandern
[Bild] Gitterboden
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Bienen werden an einen anderen Ort in eine
Tracht
verbracht. Dies wird als Wandern bezeichnet. Hierzu muss zu einer Zeit, in der auch die
Flugbienen
"zu hause" sind, die
Beute
verschlossen
(Flugloch schießen)
werden.
Dies ist nachts, spät abends nach Sonnenuntergang oder früh morgens der Fall.
Transportiert werden die so eingesperrten Völker möglichst zu einer kühlen Tageszeit (früh morgens). Zudem muss
eine Belüftungsmöglichkeit vorhanden sein, da sonst die Gefahr zum
"Verbrausen"
besteht. Für die Wanderung geeignete
Beuten
haben hierzu einen Gitterboden (Insektengitter).
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