Im Vordergrund vier
Ableger.
Dahinter
Trachtvölker,
eines auf einer Waage. Der Schlupftermin der
Zellen
der Ableger war der 1. Juni. Nach 14 Tagen, also demnächst wird kontrolliert,
ob die jungen Königinnen begattet und auch in Eilage sind. Gleichzeitg werden sie dann mit einem Farbplättchen (dieses Jahr gelb) gezeichnet.
Honigernte
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Wenn bei oder nach einer
Tracht
genügend Honig im
Honigraum
eingetragen wurde und dieser Honig auch ausreichend
gedeckelt
(reif) ist,
kann ein Großteil dieser Waben entnommen, geerntet werden. Hierbei muß geprüft werden, ob noch genügend Vorräte für eine
mögliche Schlechtwetter- Periode, oder trachtlose Zeit im Bienenvolk verbleiben. dies können z.B.
Futterkränze
der
Brutwaben
sein (siehe auch
Eigenbedarf).
Die jetzt fehlenden Waben werden durch
Mittelwände
oder ausgeschleuderte Waben ersetzt.
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