© Imkerei Mikley - Album: 070609
Tagebuch Juni 2007
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Der nächste Imker, auch noch im Wald, arbeitet in der typischen Dadant-Betriebsweise und der Buckfast-Biene. Zwischen dem großen einteiligen Brutraum und den deutlich kleineren Honigaufsätzen befindet sich ein Absperrgitter. Hier sieht man auch vorschriftsmäßig angebrachte Wanderzeugnis. Der Imker davor hatte so etwas "nicht nötig" gehabt, bzw. es vergessen anzubringen - nicht gerade sehr kollegial!

BSV

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Bienen-Seuchen-Sach-Verständiger
Der BSV ist ein in Bezug auf die Erkennung und Behandlung (Sanierung) von Bienenkrankheiten ausgebildeter Imker. Er handelt im Auftrag der Veterinärbehörde (Unterabteilung des Landratsamtes) und ist berechtigt, nach der Feststellung der Gesundheit der Bienenvölker eines Imkers, diesem ein gültiges "Wanderzeugnis" (für eine Saison) auszustellen.
Eine weitere Aufgabe des BSV ist die fachgerechte Sanierung von an der Bösartigen Faulbrut [1] erkrankten Bienenvölkern in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Imker. Hierbei müssen ggf. Bienenvölker vernichtet und Gebrauchsmaterial (Waben, Rähmchen usw.) verbrannt werden. Eine Behandlung der Bienenvölker mit Antibiotika (z.B. in Frankreich erlaubt) ist hier in Deutschland streng verboten! Um den an dieser Bienen-Seuche befallenen Bienenstand wird ein sog. Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens einem Kilometer gebildet.

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