Der nächste Imker, auch noch im Wald, arbeitet in der typischen Dadant-Betriebsweise und der
Buckfast-Biene.
Zwischen dem großen einteiligen
Brutraum
und den deutlich kleineren
Honigaufsätzen
befindet sich ein
Absperrgitter.
Hier sieht man auch vorschriftsmäßig angebrachte
Wanderzeugnis.
Der Imker davor hatte so etwas "nicht nötig" gehabt, bzw. es vergessen anzubringen - nicht gerade sehr kollegial!
BSV
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Bienen-Seuchen-Sach-Verständiger
Der BSV ist ein in Bezug auf die Erkennung und Behandlung (Sanierung) von Bienenkrankheiten ausgebildeter Imker.
Er handelt im Auftrag der Veterinärbehörde (Unterabteilung des Landratsamtes) und ist berechtigt, nach der
Feststellung der Gesundheit der Bienenvölker eines Imkers, diesem ein gültiges
"Wanderzeugnis"
(für eine Saison) auszustellen.
Eine weitere Aufgabe des BSV ist die fachgerechte Sanierung von an der
Bösartigen Faulbrut [1]
erkrankten Bienenvölkern
in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Imker. Hierbei müssen ggf. Bienenvölker vernichtet und Gebrauchsmaterial (Waben,
Rähmchen usw.) verbrannt werden. Eine Behandlung der Bienenvölker mit Antibiotika (z.B. in Frankreich erlaubt)
ist hier in Deutschland streng verboten! Um den an dieser Bienen-Seuche befallenen Bienenstand wird ein sog.
Sperrbezirk
mit einem Radius
von mindestens einem Kilometer gebildet.
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